Der rechtliche Rahmen

An dieser Stelle ist es Zeit, ein Geheimnis zu lüften. Wie kommt ausgerechnet die “807” in das Logo des Garderobenmarkenmuseums? Zufall oder tieferer Sinn? Des Rätsels Lösung ergibt sich aus einem Blick in das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch): Unter § 807 beschäftigt sich das Gesetz mit den Garderobenmarken.

§ 807 Inhaberkarten und -marken

Werden Karten, Marken oder ähnliche Urkunden, in denen ein Gläubiger nicht bezeichnet ist, von dem Aussteller unter Umständen ausgegeben, aus welchen sich ergibt, dass er dem Inhaber zu einer Leistung verpflichtet sein will, so finden die Vorschriften des § 793 Abs. 1 und der §§ 794, 796, 797 entsprechende Anwendung.

In den Paragraphen, auf die sich der § 807 bezieht, wird der ganze Rest geregelt: Grundsätzlich hat nur der Empfänger oder die Empfängerin der Garderobenmarke das Recht, das Kleidungsstück wieder auszulösen. Gelangt die Marke aber in die Hände einer anderen Person und holt diese Mantel & Co. ab, so ist der Aussteller nicht schadenersatzpflichtig, bzw. kann zwar, muss aber nicht kontrollieren, ob die abholende Person wirklich berechtigt ist. Andererseits muss im Falle des Verlustes der Garderobenmarke der Mantel dennoch ausgehändigt werden. Er gehört ja nach wie vor dem Inhaber oder der Inhaberin. Im Binnenverhältnis kann der Aussteller dann Schadenersatz für die verlorene Marke verlangen.

Die Garderobenmarke gehört damit zu den sogenannten Legitimationspapieren, wie zum Beispiel auch Sparbücher, Versicherungsscheine, Depotscheine oder Pfandscheine einer Pfandleihe. Es wird differenziert zwischen qualifizierten Legitimationspapieren, die namentlich gekennzeichnet sind (z.B. Sparbücher) und einfachen Legitimationspapieren, die die Berechtigten nicht namentlich nennen. Garderobenmarken gehören natürlich zur letzteren Kategorie. Der rechtliche Unterschied schlägt sich in der Kontrollpflicht des Ausstellers über die Berechtigung nieder (siehe oben). Das einfache Legitimationspapier ist also eine Ausweisungserleichterung, was praktisch ist, wenn es wie im Fall der Garderobenmarke auf Schnelligkeit ankommt. Niemand möchte nach dem Theater zwei Stunden warten, bis die Ansprüche an das Kleidungsstück, vielleicht mit Hilfe eines Personalausweises, geprüft wurden.

Der Missbrauch der Garderobenmarke in seiner strafrechtlichen Bedeutung, Dissertation, Doktorarbeit